Baulohn in der Schweiz: Neue Regeln für LMV, Tariflohn und Zuschläge 2026
Neue Mindestlöhne und Regeln im Bauhauptgewerbe. Alle Änderungen zu SIA-Lohn, Überstundenabrechnung und Sozialabzügen im Überblick
Veränderungen beim Baulohn in der Schweiz beeinflussen 2026 zentrale Bereiche der Lohnabrechnung im Bauwesen. Mit dem neuen Landesmantelvertrag (LMV) für die Jahre 2026–2031 gelten aktualisierte Mindestlöhne und neue Zuschläge im Bau sowie angepasste Regeln für Überstunden, Spesen und Zulagen. Für Bauunternehmen bedeutet das vor allem eines: Die Lohnbuchhaltung wird durch den aktualisierten Baulohn komplexer. Neue Tariflöhne, zusätzliche Baustellenzulagen und angepasste gesetzliche Vorschriften wirken sich direkt auf die Lohnberechnung im Bau und die Personalverwaltung Bau aus. Gerade für KMU im Baugewerbe ist es deshalb entscheidend, die wichtigsten Änderungen beim Baulohn 2026 zu kennen, sowohl für die korrekte Lohnkalkulation als auch für die Planung von Bauprojekten und die Kostenplanung. Ein zeitsparendes Kostenanalyse-Tool wie SORBA 360 ist dabei übrigens eine grosse Hilfe.
Baulohn in der Schweiz: Was gilt ab 2026?
Mit dem Inkrafttreten des neuen Landesmantelvertrags (LMV) für das Schweizer Bauhauptgewerbe für die Periode 2026–2031 wurden wegweisende Anpassungen bei den Lohn- und Arbeitsbedingungen beschlossen. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Attraktivität der Bauberufe zu steigern und gleichzeitig eine langfristige Planungssicherheit bis Ende 2031 für die Betriebe zu gewährleisten.
Die wesentlichen Neuerungen umfassen nicht nur die Anpassung der Mindestlöhne in den verschiedenen Lohnklassen, sondern auch ein modernisiertes System bei den Zulagen und Spesen. Besonders hervorzuheben ist die Einführung der neuen Baustellenzulage, die den täglichen Einsatz unter erschwerten Bedingungen direkt honoriert. Die geltenden Regelungen für 2026:
BEREICH |
REGELUNG 2026 |
BETRAG / SATZ |
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Mindestlöhne (LMV Bauhauptgewerbe) |
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Lohnklasse C (ungelernt) |
Stundenlohn, Zone Blau/Rot |
CHF 26.95–27.75 / Std. |
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Lohnklasse B (Fachkenntnisse) |
Stundenlohn, Zone Blau/Rot |
CHF 29.45–31.00 / Std. |
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Lohnklasse Q (EFZ) |
Gelernter Bau-Facharbeiter |
ab CHF 33.52 / Std. |
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Lohnklasse V (Vorarbeiter) |
Polier, Werkmeister |
ab CHF 38.08 / Std. |
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Kanton Genf (gesetzlich) |
Höchster kantonaler Mindestlohn |
CHF 24.59 / Std. |
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Überstunden & Zuschläge |
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Überstunden bis 100 Std./Jahr |
Kompensation oder Auszahlung |
kein Zuschlag |
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Überstunden über 100 Std./Jahr |
Zuschlagspflichtig |
+25 % |
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Überzeit (Saldo über 120 Std.) |
Auszahlung im Folgemonat |
+25 % |
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Nachtarbeit (vorübergehend) |
20:00–05:00 Uhr |
+25 % |
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Nachtschicht (dauerhaft) |
Bis 31.12.2027, dann CHF 4.– |
CHF 3.– / Std. |
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Samstagsarbeit |
Gemäss LMV |
+25 % |
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Sonntagsarbeit |
Gemäss Arbeitsgesetz |
+50 % |
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Zulagen & Spesen |
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Baustellenzulage (Neu) |
Ab 5,5 Std. Einsatz |
CHF 4.– / Tag |
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Mittagsentschädigung |
Bei auswärtigem Einsatz |
mind. CHF 16.– / Tag |
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Kilometerpauschale |
Dienstfahrten mit Privatfahrzeug |
mind. CHF 0.70 / km |
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Sozialversicherungen (AN-Anteil) |
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AHV / IV / EO |
Je hälftig AN/AG |
5.30 % (AN) |
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ALV |
Bis CHF 148'200 Jahreslohn |
1.10 % (AN) |
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UVG Nichtberufsunfall |
Vollständig zu Lasten AN |
je nach Träger (AN) |
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FAR (Frühpensionierung) |
Baubranche, AG: 6.00 % |
2.25 % (AN) |
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BVG / Pensionskasse |
Obligatorisch, AN mind. 50 % |
variabel (mind. 50 %) |
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GAV 2026 – Wichtigste Neuerungen |
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Überstunden-Bandbreite |
Neu: -20 bis +120 Std. |
Jahresabschluss per 31.12.2026 |
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Reisezeit |
Bis 2028 unverändert |
30 Min. unbezahlt |
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Teuerungsanpassung |
Automatisch ab 2027 |
80 % des Landesindex |
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Vertragsdauer |
Planungssicherheit für Betriebe |
bis 31.12.2031 |
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Quelle: LMV Bauhauptgewerbe 2026, SBV. Zone Blau = Deutschschweiz, Zone Rot = erhöhte Sätze (u.a. ZH, BS, GE, VD). Angaben ohne Gewähr, massgebend ist der jeweils gültige GAV. |
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Neue Zuschläge im Baulohn 2026
Ein zentraler Bestandteil in Bezug auf den Baulohn in der Schweiz 2026 sind die aktualisierten Zuschläge im Bau. Diese betreffen vor allem Überstunden, Nachtarbeit und Wochenendarbeit. Wichtige Zuschläge im Überblick:
- Überstunden über 100 Stunden pro Jahr: +25 % Zuschlag
- Überzeit über 120 Stunden: +25 %
- Nachtzuschlag (20:00–05:00): +25 %
- Samstagsarbeit: +25 %
- Sonntagsarbeit: +50 %
Die korrekte Überstundenabrechnung wird damit noch wichtiger. Fehler bei Zuschlägen oder Überstunden können schnell zu Problemen mit dem Arbeitsrecht oder Kontrollen führen. Zusätzlich wurde im Baulohn 2026 eine neue Baustellenzulage eingeführt. Bauarbeiter erhalten bei Einsätzen ab 5,5 Stunden eine Zulage von CHF 4 pro Tag.
Sozialabgaben im Baulohn 2026
Neben dem Tariflohn im Bau müssen Bauunternehmen in der Schweiz weiterhin verschiedene Sozialabgaben korrekt berechnen. Typische Abzüge beim Baulohn sind:
- AHV-Beiträge
- IV-Beiträge
- ALV-Beiträge
- SUVA-Beiträge (Unfallversicherung)
- FAR-Beiträge zur Frühpensionierung
Diese Abzüge sind fester Bestandteil der Lohnbuchhaltung und beeinflussen den Nettolohn von Bauarbeitern sowie den gesamten Payroll-Prozess. Gerade bei ausländischen Mitarbeitenden spielt zusätzlich die Quellensteuer in der Schweiz eine Rolle.

Bauarbeiter bei Nacht auf der Baustelle: Neue Zuschläge für Nachtarbeit in der Schweiz im Baugewerbe.
Beispielrechnung: Baulohn 2026
Die Auswirkungen bezüglich Baulohn lassen sich anhand eines Facharbeiters (Lohnklasse Q) zeigen:
Beispiel Facharbeiter (EFZ)
Grundlohn (Brutto): CHF 5’899.52
Abzüge:
- AHV / IV / EO (5.30 %)
- ALV (1.10 %)
- FAR Beitrag (2.25 %)
- SUVA-Beiträge
- Pensionskasse
Zusätzlich können folgende Bestandteile zum Baulohn hinzukommen:
- Baustellenzulage
- Mittagsentschädigung
- Boni oder Zuschläge
- Ferienentschädigung
- Feiertagsentschädigung
- Anteil am 13. Monatslohn
Solche Faktoren machen die Lohnberechnung Bau deutlich komplexer als in vielen anderen Branchen.
Warum der Baulohn neue Anforderungen an die Lohnbuchhaltung stellt
Die Kombination aus Tariflohn, Zuschlägen, Spesen und Sozialabgaben im Bau führt dazu, dass die Lohnbuchhaltung im Baugewerbe deutlich anspruchsvoller ist als in vielen anderen Branchen. Typische Herausforderungen dabei sind:
- komplexe Überstundenabrechnung
- korrekte Berechnung von Zuschlägen Bau
- Integration von Zeiterfassung
- Verwaltung von Baupersonal über mehrere Baustellen
- Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
Gerade in der HR, im Mitarbeitermanagement und im Payroll entstehen dadurch hohe administrative Aufwände. Viele Bauunternehmen setzen deshalb auf spezialisierte Lohnsoftware, wie sie etwa in der digitalen Kostenkontrollsoftware SORBA 360 enthalten ist. Sie ist speziell für die Anforderungen des Baugewerbes entwickelt worden und unterstützt Sie auch effizient und verlässlich beim Baulohn in der Schweiz.
Software für den Baulohn: Effizienz im Zeichen des LMV 2026
Die korrekte Lohnabrechnung im Bauhauptgewerbe ist administrative Pflicht und für KMU ein entscheidender Hebel, um Prozesse zu optimieren und Abrechnungskosten nachhaltig zu senken.
Notwendigkeit branchenspezifischer Software
Standard-Lohnprogramme stossen bei den komplexen Anforderungen des Baugewerbes oft an ihre Grenzen. Die Lohnberechnung erfordert die Berücksichtigung spezieller Lohnarten, saisonaler Schwankungen und die exakte Umsetzung regionaler Gesamtarbeitsverträge (GAV). Eine spezialisierte Software wie die transparente und intuitive Nachkalkulation in SORBA 360 stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben wie die neuen Bestimmungen des LMV 2026 ohne manuellen Mehraufwand korrekt angewendet werden.
Die SORBA-Lohnbuchhaltung
Die SORBA-Lohnbuchhaltung ist exakt auf die Bedürfnisse der Schweizer Baubranche zugeschnitten. Sie automatisiert komplexe Berechnungen und integriert alle relevanten Komponenten:
- Lohnarten-Management: Korrekte Zuordnung von Grundlohn, Überstunden (inkl. der neuen 2026er Zuschläge) sowie Nacht- und Wochenendzulagen.
- Sozialabgaben: Automatisierte Berechnung von AHV, IV, ALV und insbesondere der branchenspezifischen FAR-Beiträge (2.25 %) sowie der Quellensteuer gemäss Quellensteuerreform.
- Abwesenheiten: Rechtssichere Abwicklung von Ferien-, Feiertags- und Schlechtwetterentschädigungen (SWE).
Zeiterfassung digital per App
Die Basis jeder fehlerfreien Abrechnung ist die präzise Datenerfassung. Mit der App SORBA Zeit werden Stundenzettel digitalisiert:
- Echtzeit-Dokumentation direkt auf der Baustelle.
- Vermeidung von Übertragungsfehlern und unleserlichen Rapporten.
- Saubere Dokumentation schwankender Einsatzzeiten, was besonders bei saisonaler Arbeit und der neuen Überstunden-Bandbreite (-20 bis +120 Std.) essenziell ist.
SECO-konforme Abrechnung
Rechtssicherheit steht an erster Stelle. SORBA 360 garantiert eine SECO-konforme Abrechnung, die alle arbeitsrechtlichen Vorschriften erfüllt. Dies schützt Unternehmen vor Bussgeldern bei Kontrollen und sichert die korrekte Abführung der Parifonds-Beiträge sowie der Berufs- und Vollzugskostenbeiträge.
Effizienz und Fehlerreduktion
Durch die Automatisierung und die Integration von Zeiterfassung und Lohnbuchhaltung profitieren Bauunternehmen gleich mehrfach:
- Zeitgewinn: Massive Verkürzung der monatlichen Bearbeitungszeit.
- Fehlerminimierung: Automatisierte GAV-Prüfungen verhindern falsche Zulagenberechnungen.
- Transparenz: Klare und verständliche Abrechnungen stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden und reduzieren Rückfragen im Büro.
Effiziente Lohnberechnung mit SORBA 360
Die Baulohnberechnung ist komplex und zeitaufwändig, gerade für KMU im Baugewerbe. Mit dem benutzerfreundlichen und zeitsparenden Kostenanalyse-Tool in der Bau-Gesamtlösung SORBA 360, die eine digitale Lösung für die Lohnbuchhaltung enthält, profitieren Sie von einer vollständig swissdec- und Landesmantelvertrag (LMV)-konformen Abrechnung, die Fehler minimiert und die Prozesse automatisiert. So sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit beim Monatsabschluss, sondern reduzieren auch Ihre Abrechnungskosten nachhaltig.
Die integrierte Zeiterfassungs-App und die Automatisierung in der Zeiterfassung machen es möglich, Arbeitszeiten präzise zu erfassen und direkt in die Lohnabrechnung zu übernehmen. Korrekte Berücksichtigung von Familienzulagen in der Schweiz sowie die einfache Verwaltung der Quellensteuer-Korrektur im Lohnfall runden das Paket ab.
Setzen Sie auf digitale Effizienz und sorgen Sie für reibungslose Abläufe beim Baulohn in der Schweiz, mit SORBA als Ihrem verlässlichen Partner für moderne Baulohnabrechnung.
Rechtssicherheit beim Baulohn
Die Umsetzung des LMV 2026 macht die korrekte Abrechnung beim Baulohn in der Schweiz durch neue Mindestlöhne und Zulagen komplexer denn je. Eine präzise Kalkulation sichert Ihnen dabei nicht nur die gesetzliche Compliance, sondern stärkt durch transparente Auszahlungen nachhaltig das Vertrauen Ihrer Fachkräfte. Mit einer anpassbaren spezialisierten Kostenkontrollsoftware wie SORBA 360 automatisieren Sie alle Prozesse rund um den Baulohn und gewinnen wertvolle Zeit für Ihr eigentliches Kerngeschäft auf der Baustelle.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Lohnabrechnungen SECO-konform sind?
Um sicherzustellen, dass Ihre Lohnabrechnungen im Schweizer Bauwesen SECO-konform sind, müssen Sie 2026 den aktuellen Tariflohn im Bauhauptgewerbe einhalten und alle gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge, wie AHV-, ALV- und IV-Beiträge, Quellensteuer sowie Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit und Ferienentschädigung, korrekt berechnen. Eine spezialisierte Lohnsoftware für die Schweiz, wie sie etwa die branchenführende Gesamtlösung SORBA 360 bietet, automatisiert die Lohnbuchhaltung und Lohnkalkulation regelkonform und reduziert so das Risiko von Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften im Arbeitsrecht erheblich.
Gab es Änderungen zum Jahreswechsel 2026, die ich als Arbeitgeber im Baulohn beachten muss?
Ja, mit dem neuen Landesmantelvertrag (LMV) 2026+ traten ab 1. Januar 2026 wichtige Änderungen für das Schweizer Bauhauptgewerbe in Kraft, die Regelungen zu Arbeitszeit, Reisezeit, Überstunden, Zulagen und Tariflohn betreffen und rund 80.000 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter in der Schweiz betreffen. Für eine gesetzeskonforme Lohnbuchhaltung im Baulohn, von der Lohnberechnung über Zuschläge bis zur Payroll, sollten Sie Ihre internen Prozesse und Ihre Software jetzt auf den aktuellen Stand bringen.
Wie hoch ist die Lohnerhöhung für 2026 in der Schweiz?
Für 2026 selbst gibt es im neuen LMV keine generelle prozentuale Lohnerhöhung der Effektivlöhne; stattdessen gelten neue Mindestlöhne und zusätzliche Zulagen (z. B. eine Baustellenzulage von CHF 4 pro Tag). Über die gesamte Vertragsperiode wird jedoch ein Lohnpaket umgesetzt (u. a. steigende Baustellenzulagen), das insgesamt etwa rund 4 % Lohnverbesserung ausmachen kann.
Welche Änderungen bringt der neue LMV Bau 2026?
Der neue Landesmantelvertrag (LMV Bau 2026–2031) bringt unter anderem eine neue Baustellenzulage (ab 2026 CHF 4 pro Tag), angepasste Mindestlöhne, eine automatische Teuerungsanpassung sowie neue Regeln zur Arbeitszeit- und Überstundenplanung im Bauhauptgewerbe. Zudem werden Reisezeiten zur Baustelle stärker berücksichtigt und Überstunden flexibler verwaltet, etwa durch neue Arbeitszeitmodelle und Langzeitferienkonten.
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