Landesmantelvertrag (LMV) bringt 2023 höhere Löhne und bessere Planbarkeit der Arbeitszeit im Bauhauptgewerbe. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was der LMV 2023 für Änderungen mit sich bringt.
Neuer LMV soll für drei Jahre bis 2025 gelten
Neun zähe Verhandlungsrunden hatte es gedauert, um sich auf einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) zu einigen. Am Ende gelang es dem Baumeisterverband (SBV) und den Gewerkschaften Unia und Syna, sich auf ein gemeinsames Resultat zu verständigen. Am 13. Januar 2023 soll das Paket den Delegierten der Baumeister offiziell vorgelegt und beschlossen werden. Ab dann werden im schweizerischen Bauhauptgewerbe vor allem finanzielle Verbesserungen für die Arbeiter in Kraft treten. Ebenso soll es keine Ausweitung der Arbeitszeiten in den Sommermonaten geben. Die Anpassungen an den bestehenden LMV sollen für drei Jahre bis 2025 gültig sein.
Was ist der LMV der schweizerischen Baubranche?
Der Landesmantelvertrag regelt in der Schweiz die Löhne und Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe. Er ist der Gesamtarbeitsvertrag, den der Schweizerische Baumeisterverband mit den beiden Gewerkschaften Syna und Unia abschliesst. Dabei geht es insbesondere um die Beschaffenheit von Einzelarbeitsverträgen, also deren Abschluss, Inhalt und Beendigung. Weiterhin sind in ihm die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgehalten.
Worin bestehen die Veränderungen des neuen LMV 2023?
Im Kern ging es bei den Verhandlungen der Gewerkschaften mit dem Baumeisterverband darum, die Baubranche wieder attraktiver für Fachkräfte zu machen. Die angestrebte Einigung beinhaltete dann schliesslich nach Monaten der Verhandlungen und Demonstrationen hauptsächlich finanzielle Verbesserungen für die Beschäftigten auf dem Bau. So steigen die Effektivlöhne per 1. Januar 2023 bei angestellten Bauarbeitern generell um monatlich 150 Franken. Das entspricht bei niedrigeren Einkommen etwa 3,3 Prozent mehr Lohn. Gleichzeitig wird der Mindestlohn auf dem Bau in der Schweiz um 100 Franken pro Monat angehoben.
LMV ermöglicht regionale Sonderregelungen bei der Kompensation
Des Weiteren sind im Falle von anfallenden Überstunden fünf Kompensationstage pro Jahr für die flexible Arbeitsgestaltung möglich. Diese können Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen. Die Daten der Kompensationstage werden in Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmt. Regional können weiterführende Regelungen getroffen werden, die Rücksicht auf dortige Gegebenheiten nehmen. Im Falle von Arbeitsunterbrüchen wegen Hitze oder schlechtem Wetter soll zudem eine stundenweise Kompensierung möglich sein.
Voll finanzierter Vaterschaftsurlaub ohne Lohneinbussen
Auch für junge Familien sowie Nutzer von Privatfahrzeugen für Dienstfahrten bringt der aktualisierte Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe einige Anreize mit. So soll es einen 10-tägigen Vaterschaftsurlaub geben, der voll finanziert wird, ohne jeglichen Lohneinbussen. Darüber hinaus wird die Entschädigung für die dienstliche Nutzung von Privatfahrzeugen von 0.60 auf 0.70 Franken pro Kilometer erhöht.
Änderung der Grundlage für die Parifonds Bau Abzüge
Eine weitere Änderung hat im Bereich des Parifonds Bau stattgefunden. Der Parifonds Bau (ausgeschrieben Paritätischer Fonds des schweizerischen Bauhauptgewerbes) sorgt für die Finanzierung verschiedener Weiterbildungskurse und sichert den Vollzug des Landesmantelvertrages. Die Beiträge wurden bisher auf Basis der UVG-pflichtigen Löhne geleistet. Neu wird sich auf den AHV-pflichtigen Lohn gestützt, bis zum UVG-Maximum. Somit müssen Sie die Grundlagen für die Parifonds Bau Abzüge ändern. Damit wird die Beitragszahlung gleich geregelt, wie dies bei den FAR-Beiträgen auch der Fall ist. Mehr zu den Anpassungen und die konkreten Schritte zur Umstellung in mySORBA erfahren Sie in unserem Help Center (Beitrag nur für angemeldete Benutzer sichtbar).
Welche Anpassungen bezüglich der Arbeitszeit gibt es noch?
Veränderungen wird es im Landesmantelvertrag für die Schweiz auch bei der Abrechnungsperiode geben: Diese überspannt dann nicht mehr den Zeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres, sondern reicht vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres. Zum Stichtag 30. April können Unternehmen dann zwischen einer Bandbreite von „0 bis +100 Stunden“ oder von „-20 bis +80 Stunden“ auswählen, damit sie Plus- und Minusstunden besser regeln können. Ausserdem sollen anfallende Minusstunden auf das Folgejahr übertragen werden können.
Überzeit: 49. und 50. Stunde im Zeitsaldo vortragbar
Keine Veränderungen sieht der LMV für den Bau bei der Wochenarbeitszeit (48 Stunden) und Jahresarbeitszeit (2112 Stunden) vor. Sollte Überzeit anfallen, sind die Wochenstunden 49 und 50 im Zeitsaldo vortragbar. Die Zuschläge von 25 Prozent werden für diese beiden Stunden weiterhin ausbezahlt. Hinzu kommt, dass die Schiedsgerichte abgeschafft werden. Ordentliche Gerichte sollen diese ersetzen. SBV und Gewerkschaften verzichten allerdings auf Klagen bezüglich Reisezeit und Friedenspflicht (Streikverbot für die Dauer der LMV-Gültigkeit). Weitere Punkte, etwa der Arbeitsschutz, sollen in einer Arbeitsgruppe weiterdiskutiert werden.
Welche Vorteile bietet der LMV 2023 für die Beschäftigten?
Der angepasste Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe bietet allem voran finanzielle Vorteile für die Beschäftigten. Es war der Hauptgrund für den organisierten Arbeitskampf für einen neuen Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe. Doch auch die zunehmende Verlagerung der Arbeit auf den Sommer war ihnen ein Dorn im Auge. Geregelte Arbeitszeiten forderten die Gewerkschaften, nicht zuletzt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Limitierung der Null-Stunden-Arbeitstage
Eine der Forderungen: Eine Limitierung der Arbeitstage mit null Stunden durch Hitze oder schlechtes Wetter. Ein massgeblicher Treiber von überlangen Arbeitstagen, die im Sommer gerne 12 Stunden dauern und familienfeindlich auch am Wochenende stattfinden. Auch sollen Arbeitseinsätze früher angekündigt werden, fünf Wochen vorher, um „Arbeit auf Abruf“ zu verhindern. Ebenso soll eine vereinfachte Organisation der Arbeitszeit realisiert werden, um etwa Familie und Beruf oder Freizeit miteinander zu vereinbaren.
Wie kann SORBA-Software Sie beim LMV unterstützen?
Die SORBA-Gesamtlösung hilft Ihnen dabei, alle Neuregelungen von neuen LMV rasch in ihr System aufzunehmen. So lassen sich bequem Angaben wie Lohnanpassungen (Lohnarten), FAR-Beitrag, Vaterschaftsurlaub und Kilometerentschädigung einpflegen. Die individuell geleisteten Arbeitsstunden können genauso wie die mit dem Privatfahrzeug dienstlich zurückgelegten Kilometer mobil in der App erfasst und direkt abgerechnet werden. Diese und viele weitere Vorteile und Funktionen bietet Ihnen die SORBA-Software: Vom Baulohn über die Arbeitszeiterfassung und effizienten Projektverwaltung bis zur kompletten Finanzbuchhaltung. Mit SORBA machen Sie diese 10 Fehler nicht.