Als Baulohn bezeichnet man nichts anderes als die gesamte Lohnverarbeitung in der Baubranche. Grundsätzlich wird die Lohnverarbeitung bzw. -abrechnung wie in allen anderen Branchen gemacht, mit dem Zusatz von verschiedenen Regeln, die im „normalen“ Lohn nach OR (Obligationenrecht) nicht vorgesehen sind, oder lockerer bzw. offener gestaltet sind. Diese speziellen Regelungen werden im Verlauf dieses Beitrages genauer beschrieben.
Wer ist Baulohn pflichtig?
Der Baulohn wird vor allem in der Baubranche angewendet. Genauer gesagt überall, wo ein Gesamtarbeitsvertrag zwingend anzuwenden ist, um die Mitarbeiter und die Branche vor Lohndumping zu schützen. Dafür existieren verschiedene Gesamtarbeitsverträge (GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMV). Zwingend anzuwenden sind diese, wenn sie für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Die Allgemeinverbindlichkeit wird anhand unterschiedlicher Voraussetzungen definiert.
Da jede Branche unterschiedliche Spezifitäten hat, existieren eine Reihe von GAV für die Baubranche, welche die Thematik des Baulohns regeln. Die Allgemeinverbindlichkeit wird von den jeweiligen Kantonen bestimmt, deswegen existieren bei gewissen Verträgen noch Unterschiede zwischen den Kantonen. Nachfolgend finden Sie eine Liste mit einer Auswahl von betroffenen Branchen, für welche GAV's existieren (Einige GAV's sind nur in gewissen Teilen der Schweiz gültig).
Branchen, welche nach Baulohn abrechnen
Je nach Branche existieren unterschiedliche Regelungen bezüglich Baulohn. Die Unterschiede sind auch kantonal bedingt. Grundsätzlich existiert für viele Branchen des schweizerischen Baugewerbes ein allgemeingültiger GAV. Dazu gehören das Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe, Gebäudehülle, Gerüstbau, Holzbau, Maler und Gipser, Metallgewerbe, Plattenleger, Reinigungsbranche und einige mehr. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung einiger ausgewählter Branchen und der Link zum Vertrag.
Branche | Link zum Vertrag |
LMV für das Bauhauptgewerbe | Zum Vertrag |
GAV für das Ausbaugewerbe | Zum Vertrag |
GAV für die Schweizerische Betonwaren-Industrie | Zum Vertrag |
GAV im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe | Zum Vertrag |
GAV für den Gerüstbau | Zum Vertrag |
GAV für das Holzbaugewerbe | Zum Vertrag |
GAV für das Maler- und Gipsergewerbe | Zum Vertrag |
GAV für das Metallgewerbe | Zum Vertrag |
LGAV für das Plattenlegergewerbe | Zum Vertrag |
GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz | Zum Vertrag |
Diese Liste ist nicht vollständig. Für weitere Informationen sowie für Hinweise zur Gültigkeit besuchen Sie die Webseite des SECO.
Was unterscheidet Baulohn von den restlichen Lohnformen?
Es gibt einige Unterschiede zu normalen Lohnformen. Einer ist der Umgang mit der Stundenrapportierung: Im Baulohn gibt es unterschiedliche Zuschläge, die je nach Höhe des Überzeit- oder Überstunden-Saldos dazugerechnet werden. Ausserdem können die Überstunden anders kompensiert als bei normalen Lohnarten oder im Folgejahr ausgezahlt werden. Da Mitarbeiter im Baugewerbe selten an nur einem Ort eingesetzt werden, gibt es zusätzlich noch verschiedenste Zulagen für die Mittagsentschädigung, abhängig vom Standort der Baustelle (Distanz, Lage etc.). Im Baugewerbe spielt auch das Wetter eine Rolle: Für schlechtes Wetter existiert im Baulohn beispielsweise die Schlechtwetterabrechnung.
Die Unterschiede auf zwischen Baulohn und anderen Lohnformen auf einen Blick:
- Unterschiedliche Zuschläge je nach Höhe des Überzeit- oder Überstundensaldo
- Kompensation der Überstunden und die Auszahlung im Folgejahr
- Verschiedene Zulagen für Mittagsentschädigungen je nach Standort der Baustelle
- Abhängigkeit vom Wetter
Software für Baulohn
Um den Baulohn richtig abrechnen zu können, ist es wichtig, auf eine Software zu setzen, die die branchenspezifischen Anforderungen abdecken kann. Die SORBA Lohnbuchhaltung ist mit den Experten aus der Baubranche entwickelt worden und ist eine leistungsfähige Software, mit der Sie Baulohn abrechnen können. Rapportieren Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter und erstellen Sie im Nu Ihre Baulohnabrechnung. Arbeitszeiten können auch problemlos per App erfasst werden, SORBA bietet dafür die App für die mobile Zeiterfassung "SORBA Zeit" an. So können Sie problemlos und SECO-konform die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter erfassen.
Wie geht die Baulohnabrechnung mit SORBA?
Mit dem Baulohn-Programm von mySORBA können Sie problemlos Ihre Abrechnung von Baulohn erstellen. Die erfassten Daten können anschliessend direkt weiterverwendet werden, beispielsweise für die Rechnungsstellung an den Kunden oder die Auszahlung des Lohns an den Mitarbeitenden.
Sie möchten eine persönliche Vorführung der Möglichkeiten von SORBA und wie mit Baulohn abgerechnet werden kann? Wir sind für Sie da!
Wir haben mit dem SORBA-Experten für Baulohn, Emanuele Marini, gesprochen. Mit seinem Fachwissen konnte dieser Beitrag realisiert werden. Haben auch Sie noch Fragen zur Baulohn Software mySORBA? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!