Familienzulagen in der Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen
In diesem Tipp vom Support erklären wir Ihnen, wie Sie die Familienzulagen in mySORBA einfach anpassen können und geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Arten von Familienzulagen in der Schweiz.
Was sind Familienzulagen?
Laut der eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) sind die Familienzulagen einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen. Diese Zulagen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter Kinderzulagen, Ausbildungszulagen und je nach Kanton auch Geburts- oder Adoptionszulagen. (Quelle: EAK)
Laut der eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) dienen diese Leistungen dazu, Eltern mit Kindern oder in Ausbildung befindlichen Jugendlichen finanziell zu unterstützen. Die genaue Höhe und die Art der Zulagen können von Kanton zu Kanton variieren.
Welche Leistungen gibt es?
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird zwischen den folgenden Arten der Familienzulagen unterschieden:
Zulagenart | Anspruchsdauer |
Kinderzulage | Kinder bis 16 Jahre |
Zulage für erwerbsunfähige Kinder | Kinder ab 16 bis 20 Jahre |
Ausbildungszulage | Jugendliche in nachobligatorischer Ausbildung ab 15 bis 25 Jahre |
Geburts- oder Adoptionszulagen | Einmalige Leistung bei Geburt oder Adoption |
Quelle: eidgenössische Ausgleichskasse (EAK)
Die Zulagen werden in der Regel vom Arbeitgeber mit der monatlichen Lohnabrechnung ausbezahlt.
Höhe der Zulagen
Die Höhe der Familienzulagen variiert je nach Kanton. Sie richtet sich nach dem sogenannten Erwerbsortprinzip. Das bedeutet, dass der Arbeitsort des Arbeitnehmers darüber entscheidet, welcher Kanton für die Berechnung und Auszahlung der Familienzulagen zuständig ist.
Auf der Website der eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) finden Sie eine interaktive Karte, die Ihnen die Zulagenhöhe für jeden Kanton anzeigt. Hier können Sie schnell die relevanten Informationen für Ihre Region finden: Zur interaktiven Karte.
Geburtszulage
In vielen Kantonen wird bei der Geburt oder Adoption eines Kindes eine einmalige Geburts- oder Adoptionszulage gezahlt. Diese Zulage kann in mySORBA ebenfalls erfasst werden, wenn Sie alle relevanten Informationen zu den Geburtsterminen und Adoptivvorgängen Ihrer Mitarbeiter haben.
Änderungen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird es eine Anpassung der Mindestansätze der Familienzulagen geben. Diese Erhöhung orientiert sich an der Teuerung und wird zeitgleich mit der Anpassung der AHV-Renten vorgenommen. Die Mindestbeträge steigen um 7,1%, da der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) seit der letzten Festsetzung im Jahr 2009 um mehr als 5 Punkte angestiegen ist.
Dies führt dazu, dass die Kinderzulage von 200 Franken auf 215 Franken und die Ausbildungszulage von 250 Franken auf 268 Franken pro Monat steigen. Auch in den Kantonen, die sich an den bundesrechtlichen Mindestansätzen orientieren, erfolgt eine entsprechende Erhöhung der Zulagen. In einigen Kantonen, die bereits höhere Zulagen oder Anpassungen vorgenommen haben, ist keine weitere Erhöhung zu erwarten. (Quelle: admin.ch)
Familienzulagen in mySORBA anpassen
Sollten sich die Zulagen in Ihrem Kanton verändert haben, können Sie die Zulagen in mySORBA einfach in den Einstellungen im Personalstamm im Lohnmodul erfassen. Wir haben Ihnen dafür einen Tipp vom Support erstellt, welcher Sie Schritt für Schritt durch die Erfassung führt.
Bitte beachten Sie, dass die Veränderungen erst im darauf folgenden Lohnlauf gültig werden. Somit müssten Anpassungen im Laufe des Monats Januar gemacht werden.
Sollte in Ihrem Kanton eine Kaufkraft-Reduktion vorgesehen sein, kann diese in der Kindertabelle des betroffenen Mitarbeiters eingegeben werden.
Berechtigungen für Anpassungen
Damit Sie die Zulagen in mySORBA anpassen können, brauchen Sie eine Lohnlizenz. Damit haben Sie Zugriff auf die benötigten Einstellungen, um die Anpassungen der Familienzulagen vorzunehmen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wenn sich die Kinderzulagen geändert haben, können Sie diese wie folgt in mySORBA anpassen:
- Öffnen Sie das Lohnmodul in mySORBA und wählen Sie den Personalstamm aus.
- Gehen Sie zu den Einstellungen.Wählen Sie Sozialversicherungen > FAK > Kinderzulagentabelle.
- In der Tabelle können Sie die neuen Sätze für die Kinderzulagen und Ausbildungszulagen eingeben. Einige Kantone unterscheiden zwischen Zulagen für Kinder bis 12 Jahre und für Kinder ab 12 Jahren. Diese unterschiedlichen Sätze können in den entsprechenden Spalten erfasst werden. In den nachfolgenden Spalten können zudem die Ausbildungszulagen sowie die Haushaltszulage erfasst werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Familienzulagen in der Schweiz.
Was sind Familienzulagen?
Laut der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) sind Familienzulagen "einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen vorgesehene Geburts- und Adoptionszulage".
Welche Arten von Familienzulagen gibt es in der Schweiz?
Folgende Familienzulagen existieren in der Schweiz:
- Kinderzulage
- Zulage für erwerbsunfähige Kinder
- Ausbildungszulage
- Geburts- oder Adoptionszulage
Wie hoch sind die Familienzulagen in der Schweiz?
Die Höhe der Familienzulagen hängt vom jeweiligen Kanton ab, in welchem der Arbeitnehmer seinen Erwerbsort hat. In der Grafik in der Mitte dieses Artikels finden Sie einen Link zu einer Karte, welcher die Höhe der Familienzulagen aller Kantone anzeigt.
Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?
Laut der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) haben Familien mit einem Erwerbseinkommen von mindestens 7'350 CHF Anspruch auf Familienzulagen (entspricht dem halbem jährlichen Betrag der minimalen vollen Altersrente der AHV).
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