Landesmantelvertrag 2026+: Das ändert sich im Bauhauptgewerbe

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Der Landesmantelvertrag (LMV) 2026+ für das schweizerische Bauhauptgewerbe ist beschlossen. Nach intensiven Verhandlungen haben sich der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) sowie die Gewerkschaften Unia und Syna auf einen neuen Vertrag geeinigt. Aktuell ist der LMV 2026 jedoch noch nicht allgemeinverbindlich. Die Gewerkschaften Unia und Syna entscheiden am 20. respektive 24. Januar 2026 über die Annahme.

Der neue LMV soll ab 1. Januar 2026 gelten und hat eine Laufzeit von sechs Jahren bis Ende 2031. Er betrifft rund 80’000 Mitarbeitende im Bauhauptgewerbe und bringt Anpassungen bei Arbeitszeit, Überstunden, Reisezeit, Lohnbestandteilen und Absenzen.

In diesem Beitrag zeigen wir kompakt und verständlich:

  • was der LMV Landesmantelvertrag 2026+ regelt

  • welche Änderungen konkret auf Bauunternehmen zukommen

  • und wie Sie mit SORBA LMV-2026-konform arbeiten

Was ist der Landesmantelvertrag (LMV)?

Der Landesmantelvertrag der Baubranche ist der wichtigste Gesamtarbeitsvertrag im schweizerischen Bauhauptgewerbe. Der LMV ist allgemeinverbindlich und gilt für alle Betriebe im Bauhauptgewerbe in der Schweiz.
Er regelt unter anderem:

  • Arbeitszeiten und Überstunden

  • Reise- und Fahrzeiten zur Baustelle

  • Löhne, Zulagen und Zuschläge

  • Ferien, Absenzen und Sonderregelungen

Neuer LMV ab 2026 mit sechsjähriger Laufzeit

Der neue LMV 2026+ ist für die Zeit vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2031 vorgesehen.

Neu gibt es während dieser sechs Jahre keine ordentlichen jährlichen Lohnverhandlungen, ausser bei einer ausserordentlichen Teuerung von über 2 %.
Das schafft Planungssicherheit für Bauunternehmen und stabilere Rahmenbedingungen.

Sobald der LMV von den Gewerkschaften angenommen und allgemeinverbindlich erklärt ist, informieren wir unsere Kundinnen und Kunden detailliert über die konkreten Auswirkungen und die notwendigen Umsetzungen in mySORBA.

Die wichtigsten Änderungen im LMV Landesmantelvertrag 2026

Nachfolgend finden Sie eine übersichtliche Auflistung aller zentralen Neuerungen.

1. Umstellung der Arbeitszeitplanung auf das Kalenderjahr

Ab 2027 wird die Arbeitszeit wieder nach dem ordentlichen Kalenderjahr (Januar bis Dezember) geplant. Die Jahresarbeitszeit bleibt unverändert bei 2’112 Stunden.

2026 ist ein Übergangsjahr, da bisher das Planungsjahr von Mai bis April galt. Für 2026 ist deshalb ein separater Arbeitszeitkalender für Mai bis Dezember 2026 zu erstellen.

2. Neues Arbeitszeitmodell ab 2027 (optional)

Ab 1. Januar 2027 können Betriebe wählen zwischen:

  • dem bisherigen Modell mit Arbeitszeitkalender (schwankende Wochenarbeitszeit)

  • einem neuen ausgeglichenen Arbeitszeitmodell mit konstanter täglicher Arbeitszeit

Beispiel:

  • täglich gleich viele Stunden (z. B. 8,1 oder 8,25 Stunden pro Tag)

  • dafür mehr Über- und Minderstunden über das Jahr verteilt

Der Wechsel zwischen den Modellen ist jeweils auf Jahresbeginn möglich.

3. Deutlich mehr Spielraum bei Überstunden

Die Bandbreite der Überstunden wird erweitert:

  • mit Arbeitszeitkalender: –20 bis +120 Stunden

  • mit ausgeglichenem Modell: –50 bis +120 Stunden

Neu möglich:

  • unterjährige Auszahlung von bis zu 100 Überstunden ohne Zuschlag (auf Wunsch des Mitarbeitenden)

  • kein Zuschlag mehr für Stunden zwischen 48 und 50 Wochenstunden

  • Zuschlag von 25 % gilt erst ab 50 Stunden gemäss Arbeitsgesetz

Der bisherige Stichtag 30. April entfällt. Stattdessen wird per 31. Dezember gemeinsam entschieden, ob Überstunden ausbezahlt, ins Folgejahr übertragen, oder auf ein Langzeitferienkonto gebucht werden.

4. Einführung eines Langzeitferienkontos (optional)

Betriebe können neu freiwillig Langzeitferienkonten anbieten.

  • Aufbau durch Überstunden (jährlich bis 200 Stunden)

  • bei finanzieller Absicherung sogar bis 700 Stunden möglich

  • Bezug der Zeit nach Vereinbarung zwischen Betrieb und Mitarbeitenden

  • Auszahlung bei Austritt ohne Zuschlag

5. Neue Regelung der Reisezeit zur Baustelle

Die Reisezeit bleibt klar von der Jahresarbeitszeit getrennt.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Bis 2028 bleiben 30 Minuten Reisezeit unbezahlte Reisezeit. Diese wird über eine Baustellenzulage pauschal abgegolten

  • ab 2029 Reduktion auf 25 Minuten,

  • ab 2030 Reduktion auf 20 Minuten

  • ab 2031 gilt Reisezeit ab der 21. Minute als Arbeitszeit und wird zum Grundlohn bezahlt

Maximal vergütete Reisezeit pro Tag:

  • 60 Minuten bei Jahresarbeitszeitkalender

  • 90 Minuten beim ausgeglichenen Modell

  • darüber hinaus → Buchung auf Mehr- / Minderstundenkonto

6. Neue Baustellenzulage ab 2026

Einführung einer gestaffelten Baustellenzulage:

  • 2026: CHF 4.– pro Arbeitstag

  • 2027: CHF 6.50 pro Arbeitstag

  • 2028: CHF 9.– pro Arbeitstag

➡️ Spesencharakter: keine Sozialabgaben


Reisezeit LMV 2026Reisezeit- und Baustellenzulageregelung vom neuen LMV 2026+ (Quelle: SBV, Information zum LMV 2026+ vom 14.12.2025)

7. Löhne und Teuerungsausgleich klar geregelt

  • 2026: kein Teuerungsausgleich auf Effektivlöhnen

  • 2027 und 2028: 80 % Teuerungsausgleich in Franken

  • 2029 und 2030: Teuerungsausgleich minus 0,25 Prozentpunkte

  • 2031: Teuerungsausgleich auf Basis des Durchschnitts-Mindestlohns

Mindestlöhne bleiben während der gesamten Laufzeit an den LIK (Landesindex der Konsumentenpreise) gekoppelt.

Darstellung Teuerungsvariante LMV 26+Auswirkungen des LMV 2026 auf die Lohnkosten (Quelle: SBV, Information zum LMV 2026+ vom 14.12.2025)

Die Lohnkosten im Bauhauptgewerbe steigen mit dem LMV 2026+ nicht auf einmal, sondern schrittweise über sechs Jahre. Ein Teil der Mehrkosten entsteht durch die neue Baustellenzulage und die schrittweise Reduktion der unbezahlten Reisezeit, ein weiterer Teil durch den geregelten Teuerungsausgleich. Je nach Entwicklung der Teuerung ergibt sich für die Betriebe über die gesamte Laufzeit eine Gesamtsteigerung der Lohnkosten von rund 5 bis 10 Prozent.

8. Weitere wichtige Anpassungen

  • Baustellenzulagen und Zuschläge im Untertagebau deutlich erhöht

  • Krankentaggeldversicherung neu 80 % des Lohnes, Aufschubfrist bis 60 Tage möglich

  • Samstagsarbeit weiterhin meldepflichtig und mit 25 % Zuschlag

  • Stärkung der Friedenspflicht mit einer Pönale von CHF 25’000: Arbeitskämpfe wie Streiks sind während der Vertragslaufzeit nicht erlaubt; bei Verstössen ist neu eine Vertragsstrafe vorgesehen.

automatische Zeiterfassung Reisezeit Mockup TabletMit dem digitalen Tagesrapport erfassen Sie die Reisezeit automatisch und setzen die LMV-Vorgaben einfach und korrekt um.

Was bedeutet der LMV 2026 für Bauunternehmen?

Für Bauunternehmen bedeutet der neue Landesmantelvertrag vor allem:

  • mehr Flexibilität bei Arbeitszeitmodellen

  • höhere Anforderungen an die korrekte Zeiterfassung

  • klare Regeln bei Reise- und Fahrzeiten

  • Anpassungen in Lohn, Zulagen und Absenzen

➡️ Entscheidend ist, dass die administrativen Prozesse sauber und digital abgebildet werden.

SORBA ist bereit für den LMV Landesmantelvertrag 2026

Mit mySORBA sind Sie technisch und organisatorisch bestens vorbereitet auf die neuen Regelungen des LMV 2026.

Nach der definitiven Genehmigung des LMV 2026+ werden wir unsere Kunden ausführlich darüber informieren, welche Anpassungen in mySORBA notwendig sind und wie diese korrekt umgesetzt werden.
So stellen wir sicher, dass Arbeitszeit, Reisezeit, Überstunden, Zulagen und Baulohn gesetzeskonform und praxisnah abgebildet werden.

So unterstützt Sie SORBA konkret:

  • Arbeitszeit- und Überstundenmodelle flexibel abbilden

  • Reisezeiten zur Baustelle korrekt erfassen und auswerten

  • Langzeitferienkonten transparent führen

  • Baulohn, Zulagen und Zuschläge LMV-konform abrechnen

  • mobile Zeiterfassung direkt von der Baustelle

Alle Anpassungen können zentral, nachvollziehbar und gesetzeskonform umgesetzt werden.

Fazit: Jetzt vorbereiten und Vorteile nutzen

Der Landesmantelvertrag 2026+ bringt wichtige Veränderungen für das Bauhauptgewerbe.
Wer frühzeitig seine Prozesse anpasst, spart Zeit, reduziert Fehler und bleibt rechtlich auf der sicheren Seite.

Mit SORBA sind Sie bereit für den LMV 2026+. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung – digital, effizient und praxisnah für die Schweizer Baubranche. Vom Baulohn über die Arbeitszeiterfassung und effizienten Projektverwaltung bis zur kompletten Finanzbuchhaltung.  Mit SORBA machen Sie diese 10 Fehler nicht.

 

Quelle: SBV

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