Quellensteuer Korrektur Lohnfall | SORBA Tipp vom Support

Lesedauer: 2 Minuten
TvS

In diesem Tipp vom Support erfahren Sie, wie Sie eine Korrekturbuchung für die Quellensteuer machen können. Seit der Quellensteuerumstellung auf das Jahr 2021 sind keine manuellen Änderungen mehr zulässig. Änderungen müssen neu über den Lohnfall "QST-Korrektur" gemacht werden.

Falls in der Lohnabrechnung eine falsche Angabe gemacht worden ist, kann das problemlos über den Lohnfall "QST-Korrektur" wieder korrigiert werden. Diese Funktion ist seit der Quellensteuerreform 2021 der einzige Weg, um eine Korrektur korrekt durchzuführen. Manuelle Änderungen sind damit nicht mehr zulässig. Sie finden die Funktion beim Öffnen der aktuellen Lohnabrechnung des betroffenen Mitarbeiters im Register "Lohnfälle" und dort "QST-Korrektur". Beim Anwählen öffnet sich ein Eingabefenster, in welchem nun die Korrektur vorgenommen werden kann. Hier können Sie den zu korrigierenden Monat und die Korrektur erfassen, worauf Ihnen im Feld "Abzugskorrektur" der entsprechende Betrag angezeigt wird. Dieser wird anschliessend auf der Lohnabrechnung unter "QST-Korrektur" ersichtlich. Die dahinterliegende Berechnung wird automatisch in den individuellen Schlussbemerkungen abgespeichert.

Um den Prozess zu illustrieren, haben wir Ihnen diesen Tipp vom Support in Videoform aufbereitet:

 

Das erwartet Sie im Video:

Wir führen Sie schrittweise durch den Prozess der Erstellung einer Quellensteuer Korrektur.

Diesen Artikel finden Sie auch im SORBA Help Center:

Inhalt