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Temporärpersonal in der Baubranche: Alles Wissenswerte zur Quellensteuer


Wer im Bau in der Schweiz Temporärstellen anbietet, muss je nach Kanton mit einer unterschiedlichen Quellensteuer rechnen.

Die Baubranche in der Schweiz ist geprägt von dynamischen Aufträgen und saisonalen Schwankungen. Das erfordert eine flexible Arbeitskraft. Temporärpersonal spielt in diesem Zusammenhang auf dem Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle, um den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften zu decken. Neben der reinen Personalplanung mit Temporärstellen gibt es aber eine wichtige rechtliche und steuerliche Komponente, die Unternehmen beachten müssen: die Quellensteuer. In diesem Blogbeitrag widmen wir uns dem Thema Temporärpersonal und Quellensteuer im Bau. Wir werden die Auswirkungen der Quellensteuer auf Temporärarbeitnehmer und Unternehmen beleuchten und wertvolle Tipps zur Einhaltung der steuerlichen Bestimmungen geben.

Definition: Was ist Temporärpersonal?

Der Begriff „Temporärpersonal“ bezeichnet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vorübergehend und zeitlich begrenzt in einem Unternehmen beschäftigt werden. Sie werden nicht fest angestellt, sondern arbeiten auf Basis von befristeten Verträgen. Im Bau spielt Temporärarbeit eine wichtige Rolle, da die Branche von vielen Faktoren abhängig ist. Die Witterung ist eine davon. Temporärarbeit ermöglicht es Bauunternehmen, flexibel auf Auftragsspitzen und -flauten zu reagieren, indem sie temporäre Arbeitskräfte einsetzen, wenn sie benötigt werden, und bei Bedarf auch wieder entlassen werden können.

Temporärarbeitnehmer im Bau bieten Unternehmen die Möglichkeit, schnell auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren und sicherzustellen, dass sie über ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte verfügen, um Projekte termingerecht abzuschliessen. Die Rolle von Temporärarbeit besteht darin, den Arbeitskräftebedarf im Bau zu flexibilisieren und gleichzeitig eine effiziente Nutzung von Arbeitskräften zu gewährleisten.

Definition: Was ist die Quellensteuer?

Der Begriff der Quellensteuer beschreibt eine Form der direkten Besteuerung. Der Arbeitgeber behält den Quellensteuerabzug direkt vom Lohn des Arbeitnehmers ein und führt ihn an die Steuerverwaltung ab. Die Steuer dient der Besteuerung von Einkünften insbesondere bei Personen, die keine Steuererklärung abgeben oder deren steuerliche Situation komplex ist. Die Quellensteuerpflicht gilt, wenn Arbeitnehmer temporär in einem Land arbeiten, in dem sie keine steuerliche Ansässigkeit haben. In der Schweiz variieren die Quellensteuertarife je nach Kanton und Gemeinde. Die Regelungen und Steuersätze können daher unterschiedlich sein.

Quellensteuerabzug gemäss Bestimmungen berechnen und abführen

Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Quellensteuer bestehen darin, diejenigen Fachkräfte, die temporär arbeiten, korrekt zu registrieren und anzumelden. Ebenso liegt es in der Hand des Arbeitgebers, den Quellensteuerabzug gemäss den geltenden Bestimmungen zu berechnen und abzuführen sowie die entsprechenden Meldepflichten gegenüber der Steuerverwaltung zu erfüllen. Es ist wichtig, die aktuellen Bestimmungen zu beachten und die Quellensteuer je nach Kanton in der Schweiz fristgerecht zu entrichten, um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und potenzielle Sanktionen zu vermeiden.

Welche Auswirkungen hat die Quellensteuer auf Temporärpersonal und Unternehmen?

Die Quellensteuer hat sowohl für Temporärpersonal als auch für Unternehmen Auswirkungen, die es zu beachten gilt. Hier sind einige wichtige Punkte, was die Quellensteuerpflicht für Temporärstellen und Arbeitgeber bedeutet:

Für Temporärpersonal:

  • Abzug der Quellensteuer vom Lohn, was zu einem reduzierten Nettolohn führt
  • Verpflichtung, die Quellensteuer in der Steuererklärung anzugeben und gegebenenfalls eine Rückerstattung zu beantragen
  • Notwendigkeit, die steuerlichen Bestimmungen in Bezug auf die Quellensteuer zu verstehen und einzuhalten
  • Regionale Unterschiede in den Steuersätzen und Regelungen, die Auswirkungen auf das Nettoeinkommen haben können

Für Unternehmen:

  • Verantwortung für die korrekte Berechnung und Abführung der Quellensteuer für temporäre Mitarbeiter
  • Notwendigkeit, die regionalen Unterschiede in den Steuersätzen und Regelungen zu beachten
  • Erfüllung von Meldepflichten gegenüber der Steuerverwaltung.
  • Potenzielle Auswirkungen auf die Lohnkosten und die Budgetplanung des Unternehmens
  • Notwendigkeit, die Compliance-Anforderungen in Bezug auf die Quellensteuer einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden

10 Tipps: Umgang mit Temporärpersonal und Quellensteuer

Der richtige Umgang mit Temporärstellen und der Quellensteuerpflicht ist entscheidend, um rechtliche Bestimmungen einzuhalten und potenzielle Probleme zu vermeiden. Hier sind einige kurze Tipps und Empfehlungen für Unternehmen:

  1. Informieren Sie sich über die geltenden Quellensteuersätze und -regelungen in Ihrem Kanton und halten Sie sich an diese.
  2. Registrieren und melden Sie Personen, die temporär für Sie arbeiten, ordnungsgemäss bei der Steuerverwaltung
  3. Führen Sie die Quellensteuer korrekt ab und überprüfen Sie regelmässig die Abzüge.
  4. Halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Aufzeichnungen in Bezug auf das Temporärpersonal und die Quellensteuer bereit.
  5. Stellen Sie sicher, dass Ihre Lohnabrechnungssysteme und -prozesse die korrekte Berechnung und Abführung der Quellensteuer ermöglichen.
  6. Informieren Sie das Temporärpersonal über die Auswirkungen der Quellensteuer auf ihr Nettogehalt und unterstützen Sie sie bei der Beantragung einer Rückerstattung, wenn möglich.
  7. Halten Sie sich über Änderungen in den steuerlichen Bestimmungen auf dem Laufenden und passen Sie Ihre Vorgehensweise gegebenenfalls an.
  8. Konsultieren Sie bei Unsicherheiten oder komplexen steuerlichen Fragen einen Fachexperten oder Steuerberater.
  9. Nehmen Sie Compliance im Umgang mit der Quellensteuer ernst, um finanzielle Strafen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  10. Betrachten Sie die Zusammenarbeit mit spezialisierten Personalvermittlungsagenturen, die Erfahrung im Umgang mit der Quellensteuer und Temporärpersonal haben, um den Prozess zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Wie SORBA Unternehmen dabei unterstützen kann

Die SORBA-Gesamtlösung für den Bau bietet eine umfassende Lösung für die Verwaltung von Temporärpersonal und die Abwicklung der Quellensteuer, von der Personalplanung bis zur Lohnbuchhaltung und Berichterstattung. mySORBA kann Unternehmen auf vielfältige Weise unterstützen:

  • Arbeitsverleih: Die Software ermöglicht eine effiziente Verwaltung von Temporärpersonal einschliesslich Vertragsmanagement, Zeiterfassung und Einsatzplanung.
  • Lohnabrechnung: mySORBA optimiert in der Buchhaltung die Lohnabrechnung für temporäre Mitarbeiter mittels Automatisierung und berücksichtigt dabei genau und zuverlässig die spezifischen Quellensteuerregelungen.
  • Arbeitsrecht: mySORBA-Software unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit Temporärarbeit (B. bei der Quellensteuerreform 2021). Mit SORBA sind sie immer auf dem neusten Stand.
  • Kostenoptimierung: Durch die Automatisierung von Prozessen und eine effiziente Personalplanung hilft die Software bei der Optimierung von Kosten im Zusammenhang mit Personen, die temporär arbeiten, und berechnet etwa die Quellensteuer automatisch. Aktuelle Quellensteuer-Tarife werden automatisch (auf Knopfdruck) aus dem Internet heruntergeladen.
  • Digitalisierung und Automatisierung: mySORBA ermöglicht die Digitalisierung und Automatisierung von administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung von Temporärpersonal und der Quellensteuer. Dazu zählt neben der effizienten Erstellung von Berichten und Dokumentation auch die Integration spezifischer Steuersätze und -regelungen für Temporärstellen.
  • Digitale Rapportierung mit Temporärstamm: Mit dem Temporärstamm in myRapport vereinfachen Sie die digitale Rapportierung von Temporärpersonal. Erfassen Sie Arbeitsrapporte in Echtzeit, automatisieren Sie die Quellensteuerabrechnung und sparen Sie Zeit und Aufwand.
  • Sozialversicherung: Die Software unterstützt Unternehmen bei der korrekten Abwicklung von Sozialversicherungsbeiträgen für temporäre Mitarbeiter.
  • Vertragsrecht und Buchhaltung: SORBA-Software enthält Funktionen zur Verwaltung von Verträgen und zur Buchhaltung im Zusammenhang mit Temporärpersonal (z.B. Tagesrapport)

Temporärpersonal im Bau effizient verwalten

Der Einsatz von Temporärpersonal in der Baubranche ist eine effektive Lösung, um den flexiblen Arbeitskräftebedarf zu decken. Jedoch bringt dies auch steuerliche und rechtliche Verpflichtungen mit sich, insbesondere die Quellensteuer. Unternehmen müssen die Auswirkungen der Quellensteuer auf Temporärarbeitnehmer und sich selbst berücksichtigen, um Compliance zu gewährleisten. Durch die Nutzung der SORBA-Gesamtlösung für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe können Unternehmen die Temporärkontrolle optimieren, die Lohnbuchhaltung automatisieren und sicherstellen, dass sie den steuerlichen Anforderungen gerecht werden, was zu einer effizienten und rechtskonformen Abwicklung führt.

 

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