Hitzeschutz auf Baustellen: Verantwortung gemeinsam wahrnehmen

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Bauarbeiter

Aktuell stehen wir schon in der 4. Hitzeperiode in diesem Jahr. Die Sommer in der Schweiz werden heisser. Hitzewellen treten häufiger auf, dauern länger und stellen das Bauhauptgewerbe vor neue Herausforderungen. Wer im Freien schwere körperliche Arbeit verrichtet, ist den hohen Temperaturen oft stundenlang direkt ausgesetzt. Damit rückt eine Frage zunehmend in den Fokus: Wie kann der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden gewährleistet werden, ohne Bauprojekte unnötig zu verzögern?

Hitzeschutz auf Schweizer Baustellen: Wenn Gesundheit auf Termindruck trifft 

Für die Gewerkschaft Syna ist klar: Gesundheitsschutz und wirtschaftlicher Erfolg sind keine Gegensätze. Im Gegenteil. Gesunde Mitarbeitende, sichere Baustellen und realistische Bauabläufe sind die Grundlage für qualitativ hochwertige Arbeit und eine leistungsfähige Bauwirtschaft.

Umso erfreulicher ist es, dass sich die Sozialpartner des Schweizer Bauhauptgewerbes – der Schweizerische Baumeisterverband SBV sowie die Gewerkschaften Syna und Unia – auf gemeinsame Eckwerte verständigt haben. Dieses gemeinsame Vorgehen zeigt, dass der Schutz der Arbeitnehmenden keine ideologische Frage ist, sondern ein gemeinsames Anliegen der gesamten Branche.

Trinkwasser, Pausen, Schatten: Die Massnahmen im Überblick 

Grundsätzlich gilt: Auch an heissen Tagen kann gearbeitet werden, sofern der Gesundheitsschutz konsequent gewährleistet ist. Dazu gehören ausreichend Trinkwasser, zusätzliche Erholungspausen, beschattete Aufenthaltsbereiche, organisatorische Anpassungen sowie – wo möglich – ein früherer Arbeitsbeginn. Ebenso wichtig ist, dass Vorgesetzte und Mitarbeitende die Hitzebelastung laufend beurteilen und die notwendigen Schutzmassnahmen konsequent umsetzen. Die Suva fordert übrigens dieselben Massnahmen wie die Sozialpartner.

Doch es gibt Situationen, in denen selbst diese Massnahmen nicht mehr ausreichen. Schwere körperliche Arbeiten im Freien an nicht dauerhaft beschatteten Arbeitsplätzen können bei extremer Hitze zu einem erheblichen Gesundheitsrisiko werden. Deshalb haben die Sozialpartner gemeinsam festgehalten, dass solche Arbeiten bei einer von MeteoSchweiz regional prognostizierten Temperatur von 33 °C oder mehr eingestellt werden sollen.

Diese Empfehlung ist weder zufällig gewählt noch Ausdruck übertriebener Vorsicht. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass mit steigenden Temperaturen das Risiko von Hitzeschlägen, Kreislaufproblemen, Konzentrationsverlust und Arbeitsunfällen deutlich zunimmt. Gleichzeitig leidet auch die Qualität der ausgeführten Arbeiten.

Der Zielkonflikt zwischen Fürsorgepflicht und Konventionalstrafe 

Damit diese gemeinsame Lösung in der Praxis funktioniert, braucht es jedoch mehr als gute Absichten auf der Baustelle. Bauunternehmen stehen häufig unter erheblichem Termin- und Kostendruck. Können Arbeiten aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht ausgeführt werden, drohen Verzögerungen und unter Umständen Konventionalstrafen. Genau hier entsteht ein Zielkonflikt, den weder Poliere noch Bauunternehmen alleine lösen können. 



Hitzestau Bauarbeiter

    Ein Bauarbeiter hat zu warm auf der Baustelle

Aus diesem Grund setzen sich die Sozialpartner gemeinsam dafür ein, dass Bauherren und Generalunternehmen bei extremer Hitze Baufristen angemessen verlängern und auf Konventionalstrafen verzichten. Gesundheitsschutz darf nicht zu einem Wettbewerbsnachteil für jene Unternehmen werden, die ihre Verantwortung ernst nehmen.

Klimawandel und Bau: Warum die Politik jetzt gefordert ist 

Auch die Politik hat diese Problematik erkannt. Der Nationalrat hat die Motion 24.3820 angenommen, welche genau diesen Zielkonflikt aufgreift. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass verantwortungsbewusstes Handeln nicht bestraft, sondern unterstützt wird.

Der Bundesrat beantragte hingegen die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass die geltenden Arbeitsschutzvorschriften und die SIA-Norm 118 aus seiner Sicht bereits ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Bauarbeitenden bieten. Er setzt stattdessen auf flexible, gemeinsam von den Sozialpartnern entwickelte Lösungen, die den unterschiedlichen Bedingungen auf den Baustellen Rechnung tragen.

Genau hier beisst sich die Katze in den Schwanz: Die Sozialpartner können zwar gemeinsame Empfehlungen erarbeiten, verfügen aber nicht über die Kompetenz, die notwendigen gesetzlichen oder vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen selbst zu schaffen. Deshalb hat der Ständerat den Entscheid über die Motion vorläufig zurückgestellt und will zunächst die Ergebnisse des Runden Tisches «Hitze auf dem Bau» sowie die laufende Revision der SIA-Norm 118 abwarten. Dadurch bleibt die Umsetzung in der Praxis weiterhin von der Bereitschaft der einzelnen Bauherren und Auftraggeber abhängig. Es besteht somit leider weiterhin die Gefahr, dass verantwortungsbewusste Unternehmen auch künftig zwischen ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden und dem wirtschaftlichen Druck zur Einhaltung von Terminen geraten.

Der Klimawandel wird die Baubranche langfristig begleiten. Umso wichtiger ist es, dass alle Beteiligten – Bauunternehmen, Bauherren, Generalunternehmen, Behörden, Politik und Sozialpartner – gemeinsam Lösungen entwickeln. Nur so kann gewährleistet werden, dass Bauarbeiten auch unter veränderten klimatischen Bedingungen sicher, gesund und wirtschaftlich ausgeführt werden können.

Fazit: Gemeinsam Verantwortung tragen 

Die Gewerkschaft Syna hat gemeinsam mit den Sozialpartnern einen wichtigen Grundstein für einen wirksamen Hitzeschutz auf Schweizer Baustellen gelegt. Nun braucht es den nächsten Schritt aus der Politik: verlässliche Rahmenbedingungen, welche den Gesundheitsschutz der Bauarbeitenden stärken und gleichzeitig den Bauunternehmen die notwendige Planungssicherheit geben. Nur wenn Gesundheitsschutz und wirtschaftliche Realität gleichermassen berücksichtigt werden, entstehen Lösungen, die von allen Beteiligten mitgetragen werden und sich im Baustellenalltag erfolgreich umsetzen lassen.

 

 

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