Neuer GAV 2026-2029 für Maler und Gipser: Die wichtigsten Änderungen

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Die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Maler- und Gipsergewerbe geeinigt. Sowohl die Delegierten des SMGV als auch die Arbeitnehmervertretung haben dem Verhandlungsergebnis im Dezember 2025 zugestimmt
Der neue GAV gilt vom 1. April 2026 bis 31. März 2029 und bringt in mehreren Bereichen wichtige Anpassungen mit sich. Nachfolgend finden Sie die zentralen Punkte im Überblick – praxisnah und verständlich erklärt.

1. Strengere Konventionalstrafen

Die Sanktionen bei Verstössen gegen den  GAV im Maler- und Gipsergewerbe werden deutlich erhöht.

Beispiele:

  • Fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen können – je nach Betriebsgrösse – mit bis zu CHF 50'000 bestraft werden
  • Wer bei einer Kontrolle nicht mitwirkt, riskiert sogar eine Strafe von bis zu CHF 100'000
  • Verstösse gegen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden ebenfalls höher sanktioniert

Wichtig für die Praxis:
Eine saubere und lückenlose Arbeitszeitkontrolle ist zentral. Unvollständige oder fehlende Aufzeichnungen können teuer werden.

2. Samstagsarbeit neu geregelt

Der Grundsatz der 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) bleibt bestehen. Neu darf ein Betrieb, abhängig von seiner Grösse, eine bestimmte Anzahl Samstage pro Jahr ohne 25 % Lohnzuschlag leisten

Beispiel:

Ein Mitarbeitender darf maximal 3 Samstage pro Jahr ohne Zuschlag arbeiten. Weitere Samstage müssen mit 25 % Lohnzuschlag entschädigt werden. Voraussetzung ist eine vorgängige digitale Meldung an die zuständige RPBK bis Freitag 15 Uhr.

Praxis-Tipp:
Planen Sie Samstagsarbeit frühzeitig und dokumentieren Sie diese korrekt, um Zuschläge und Kontrollen im Griff zu behalten, zum Beispiel mit der Ressourcenplanung von SORBA.

3. Reisezeit: Schrittweise Integration in die Arbeitszeit

Ein zentrales Thema im neuen GAV für Maler und Gipser ist die bisher unbezahlte Reisezeit. Diese widerspricht dem Arbeitsgesetz und wird nun schrittweise reduziert.

Reduktion der unbezahlten Reisezeit:

  • 2026–2027: maximal 25 Minuten pro Tag
  • 2027–2028: maximal 20 Minuten pro Tag
  • 2028–2029: maximal 15 Minuten pro Tag

Die Reisezeit muss separat in der Arbeitszeitkontrolle erfasst werden. Auf die unbezahlte Reisezeit gibt es keinen 25 %-Zuschlag.

Was bedeutet das für den Betrieb?

  • Reisezeit zählt zur Kontrolle der Höchstarbeitszeit.
  • Die Dokumentation muss transparent und nachvollziehbar sein.
  • Lohnsysteme und Stundenkarten müssen entsprechend angepasst werden.

Eine klare Struktur in der Zeiterfassung hilft, Überzeit korrekt zu berechnen und rechtliche Risiken zu vermeiden. SORBA unterstützt Sie bei der rechtskonformen Erfassung der Reisezeit. Mit unserem Tagesrapport erfassen Sie die Reisezeit automatisiert anhand Google Maps-Daten, inklusive An- und Rückreise.

4. Lohnregelungen 2026–2029

Keine generelle Lohnerhöhung

Für die gesamte Laufzeit des GAV 2026-2029 im Maler- und Gipsergewerbe ist keine generelle Lohnerhöhung vorgesehen.

Teuerungsausgleich

Ein automatischer Teuerungsausgleich ist geschuldet.
Per 1. April 2026 ist jedoch kein Ausgleich fällig, da die Teuerung 0,0 % beträgt.

5. Neue Mittagsentschädigung

Die Ansätze werden angepasst:

  • CHF 275 pro Monat (Pauschale)
    oder
  • Maximal CHF 23 pro Mahlzeit

Die Entschädigung pro Mahlzeit gilt nur bei auswärtiger Arbeit, wenn eine Rückkehr zum Firmensitz oder nach Hause nicht möglich ist. Sie wird nur gegen Quittung vergütet. Ein Betrieb entscheidet sich grundsätzlich für eine der beiden Varianten.

6. Anpassung im Geltungsbereich

Die Formulierung im Gipsergewerbe wird präzisiert: Statt „Isolationen aller Art“ heisst es neu „Isolationen und Dämmungen im klassischen Maler- und Gipsergewerbe“. Diese Anpassung schafft Klarheit gegenüber anderen Berufsverbänden.

Fazit: Jetzt Prozesse im Betrieb prüfen 

Der neue GAV 2026-2029 für Maler und Gipser bringt mehr Transparenz, strengere Kontrollen und klare Vorgaben – insbesondere bei:

  • Arbeitszeitkontrolle
  • Reisezeit
  • Samstagsarbeit
  • Entschädigungen

Für Maler- und Gipserbetriebe bedeutet das: Die administrativen Prozesse müssen sauber organisiert sein.

Wer seine Arbeitszeiten korrekt erfasst, Reisezeiten klar ausweist und Lohnarten sauber führt, ist rechtlich auf der sicheren Seite und vermeidet hohe Sanktionen.

In unserem Help Center Artikel finden Sie eine detaillierte Anleitung, wie Sie die Vorgaben des neuen GAV in SORBA umsetzen können:

Eine strukturierte, digitale Lösung wie SORBA unterstützt dabei, alle Vorgaben effizient umzusetzen und jederzeit auskunftsfähig zu bleiben. Jetzt SORBA Team kontaktieren und beraten lassen:

Quellen: Gesamtarbeitsvertrag GAV 2026 – 2029 für das Maler- und Gipsergewerbe

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