Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung: Die wichtigsten Änderungen

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Pflanzenschutzmittelverordnung

Die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) der Schweiz wird einer Totalrevision unterzogen. Ziel dieser umfassenden Anpassung ist es, das Zulassungsverfahren zu optimieren, die Regulierung an die EU anzupassen und die Beteiligung von Umweltschutzorganisationen klarer zu definieren. Gleichzeitig sollen Abläufe digitalisiert und die Kostendeckung verbessert werden. Am 18. Dezember 2023 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Vernehmlassung zu den Änderungen. Diese ist aktuell abgeschlossen und wartet den Ergebnisbericht ab.

In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen.

Warum eine Totalrevision der PSMV?

Die PSMV regelt in der Schweiz, welche Pflanzenschutzmittel zugelassen, verkauft und verwendet werden dürfen. Sie legt zudem fest, wie die Anwendung und der Vertrieb dieser Mittel kontrolliert wird. Mit der Revision verfolgt der Bund mehrere zentrale Ziele:

  1. Harmonisierung mit der EU: Das Zulassungsverfahren soll stärker an die Regelungen der EU angeglichen werden.
  2. Digitalisierung: Die Einführung eines neuen Informationssystems erleichtert die digitale Einreichung und Verarbeitung von Zulassungsgesuchen.
  3. Kostendeckung: Die Gebühren für die Zulassung und Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln sollen steigen, um die Kosten für den administrativen Aufwand besser zu decken.
  4. Beteiligung von Umweltorganisationen: Die Verordnung definiert neu, wie sich Umweltverbände am Zulassungsverfahren beteiligen können.
  5. Anpassungen im Bereich Grundstoffe und Zusatzstoffe: Die Revision passt die Regulierung von Grundstoffen und Zusatzstoffen (Adjuvanzien) an EU-Standards an und stärkt die Sicherheit der verwendeten Substanzen.

1. Angleichung an die EU

Eine der wesentlichsten Änderungen ist die Übernahme der Zulassungskriterien der Europäischen Union. Konkret bedeutet das:

  • Automatische Genehmigung von Wirkstoffen: Wenn ein Wirkstoff in der EU zugelassen ist, soll er grundsätzlich auch in der Schweiz genehmigt werden. Ausnahmen bleiben möglich.
  • Erleichterte Zulassung identischer Produkte: Wenn ein Pflanzenschutzmittel in einem EU-Mitgliedstaat bereits zugelassen ist und die gleichen Bedingungen erfüllt, kann es in der Schweiz vereinfacht bewilligt werden.
  • Striktere Fristen: Wirkstoffe, die in der EU zurückgezogen werden, verlieren auch in der Schweiz ihre Genehmigung – ohne Verzögerung.

Diese Anpassungen sollen den administrativen Aufwand für Unternehmen reduzieren und gleichzeitig sicherstellen, dass die Schweiz die gleichen Sicherheitsstandards wie die EU einhält.

2. Digitalisierung des Zulassungsverfahrens

Mit der Einführung eines neuen digitalen Systems sollen Zulassungsgesuche künftig einfacher eingereicht und verwaltet werden können. Das System wird:

  • Die Online-Einreichung von Gesuchen ermöglichen.
  • Die Verkaufsmengen von Pflanzenschutzmitteln zentral erfassen.
  • Eine schnellere Bearbeitung von Anträgen durch Behörden ermöglichen.

Dadurch werden Abläufe effizienter und transparenter gestaltet.

3. Erhöhung der Gebühren

Bisher deckten die Gebühren für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln weniger als 2 % der Verwaltungskosten. Mit der Revision soll der Kostendeckungsgrad auf 40 % erhöht werden. Konkret bedeutet das:

Gesuch Bisherige Gebühr (CHF) Neue Gebühr (CHF)
Neues Pflanzenschutzmittel mit chemischem Wirkstoff 1'400 25'000
Neues Pflanzenschutzmittel mit Mikroorganismus 400 15'000
Erweiterung eines chemischen Pflanzenschutzmittels pro Indikation 0 3'000
Notfallzulassung für ein chemisches Pflanzenschutzmittel pro Indikation 0 500
Neue Verkaufserlaubnis 200 400

Quelle: Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Diese Anpassung soll dazu beitragen, dass der administrative Aufwand der Behörden besser gedeckt wird.

4. Neue Regelungen für Umweltorganisationen

Bislang konnten sich Umweltschutzorganisationen bereits am Zulassungsverfahren beteiligen. Die neue Verordnung definiert nun die Regeln genauer:

  • Organisationen müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung eines Gesuchs als Partei anmelden.
  • Sie haben dann sechs Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben.

Dieses Verfahren schafft mehr Transparenz und gibt Umweltorganisationen eine klar geregelte Möglichkeit, Einfluss auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu nehmen.

5. Anpassungen im Bereich Grundstoffe und Zusatzstoffe

Die Revision bringt auch Änderungen bei Grundstoffen und Zusatzstoffen (Adjuvanzien) mit sich, um die Regulierung in der Schweiz an EU-Standards anzupassen und die Sicherheit der verwendeten Substanzen zu gewährleisten.

Grundstoffe

  • Grundstoffe, die bereits in der EU genehmigt sind, werden künftig automatisch auch in der Schweiz zugelassen, es sei denn, es gibt spezifische Gründe für eine Ausnahme.
  • Einführung der neuen Kategorie „Grundstoffmittel“, die ausschließlich genehmigte Grundstoffe enthalten dürfen.
  • Diese Anpassung soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Marktzulassung für bestimmte Stoffe beschleunigen.

Zusatzstoffe (Adjuvanzien)


  • Die Verordnung diskutiert eine mögliche Regulierung von Zusatzstoffen, insbesondere hinsichtlich:
    • Formulierungstyp (z. B. flüssig, pulverförmig)
    • Zusammensetzung (Verbot bestimmter Inhaltsstoffe)
    • Produktionsstandort (Herkunft und Herstellungsbedingungen)
    • Sicherheitsdatenblätter (verpflichtende Angaben zu Gefahren und Handhabung)
  • Es wird geprüft, ob diese Anforderungen verbindlich in die Verordnung aufgenommen werden oder ob alternative Regelungen möglich sind.

Diese Anpassungen sollen dazu beitragen, mehr Transparenz und Sicherheit bei Grund- und Zusatzstoffen zu schaffen, während gleichzeitig der Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduziert wird.

Übergangsregelungen

Bereits bestehende Zulassungen bleiben gültig, bis die Genehmigung der enthaltenen Wirkstoffe ausläuft. Zudem gibt es Übergangsfristen für:

  • Pflanzenschutzmittel, die ausschliesslich Grundstoffe enthalten: Diese dürfen noch sechs Monate als Pflanzenschutzmittel verkauft werden, bevor sie als Grundstoffmittel in den Handel kommen.
  • Die Einführung der UFI-Kennzeichnung: Unternehmen haben zwei Jahre Zeit, ihre Produkte entsprechend zu kennzeichnen.

Was bedeutet die Revision für die Praxis – und für unsere Kunden?

Die Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung hat direkte Auswirkungen auf alle, die Pflanzenschutzmittel vertreiben oder anwenden – darunter insbesondere Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau.

Welche Veränderungen sind relevant?

  • Schnellere und einfachere Zulassungen für Produkte, die bereits in der EU genehmigt sind.
  • Digitalisierung der Gesuchseinreichung, was zu effizienteren Verfahren führen soll.
  • Höhere Gebühren, die für Hersteller und Zulassungsinhaber eine finanzielle Mehrbelastung darstellen.
  • Gesteigerte Transparenz durch klarere Regelungen für Umweltorganisationen und eine vereinfachte Einsicht in Zulassungsberichte.

Aktuell (Stand März 2025) ist die Vernehmlassung abgeschlossen. Es wird auf den Ergebnisbericht gewartet. Anschliessend wird der Gesetzesentwurf bereinigt und den Räten unterbreitet. Das Gesetz wird dann (falls kein Referendum ergriffen wird) in Kraft gesetzt.

Wie unterstützt SORBA dabei?

Die mySORBA Software für die grüne Branche – insbesondere für den Garten- und Landschaftsbau – hilft dabei, den administrativen Aufwand in der Planung, Kalkulation und Abrechnung zu minimieren. Mit der zunehmenden Regulierung von Pflanzenschutzmitteln steigt der Dokumentationsaufwand für Betriebe.

Mit mySORBA können Unternehmen:
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln lückenlos dokumentieren (z. B. für interne Kontrollen oder behördliche Nachweise).
Kalkulationen und Kostenentwicklungen im Blick behalten, um steigende Gebühren und neue Vorgaben frühzeitig in der Budgetplanung zu berücksichtigen.
Abläufe effizient digital verwalten, um sich trotz steigender Regulierungen auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.

Die neue Verordnung ist aktuell (Stand März 2025) noch nicht in Kraft. Wir verfolgen die Entwicklungen weiter und halten unsere Kunden über relevante Änderungen auf dem Laufenden.

Quellen: Revision Pflanzenschutzmittelverordnung, Medienmitteilung des Bundesrates; Totalrevision Pflanzenschutzmittelverordnung, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

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