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11.12.23 07:47

Leistungen abgrenzen (Mehrwertsteuer-Umstellung)


Leistungen Abgrenzen für die MwSt-Umstellung

Für die korrekte MWST-Abrechnung ist es notwendig, dass Sie Ihre erbrachten Leistungen bis Ende 2023 separat verrechnen. Diese Abgrenzung betrifft die Leistungen aus Regiearbeiten, Akkord/Ausmass und auch Unterhaltsarbeiten. Gleichzeitig müssen auch die Kreditoren-Rechnungen korrekt erfasst werden können.

In diesem Tipp vom Support erfahren Sie, wie Sie Ihre Leistungen korrekt abgrenzen, damit Sie diese MWST-konform verrechnen können:



Bei der MWST-konformen Abgrenzung Ihrer Leistungen ist entscheidend, dass Sie alle Leistungen bis Ende 2023 mit 7,7 % - und jene ab 2024 mit 8,1 % verrechnen. Als Grundsatz gilt jeweils der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Sorgen Sie ausserdem dafür, dass der verrechnete Zeitraum transparent angegeben wird, damit die Rechnung für Ihre Kunden nachvollziehbar ist. Weitere Informationen zu Spezialfällen der Leistungsabrenzung finden Sie in unserem Beitrag "Umstellung der Mehrwertsteuer 2024: Was Sie im Bau beachten müssen".

Regiearbeiten

Im RegieQuick sind alle Ihre rapportierten Leistungen mit einem Datum versehen. Anhand dieses Datums können Sie für ausgewählte Zeitperioden die offenen Leistungen verrechnen. Verrechnen Sie daher sämtliche Rechnungen bis zum 31.12.2023 mit einer eigenen Rechnung, damit der korrekte Mehrwertsteuersatz verwendet werden kann.

Leistungen abgrenzen Ausmass

Akkord/Ausmass

Akkord-/Aumass-Leistungen müssen ebenfalls abgegrenzt werden.
Möchten Sie die Abgrenzung mittels einer Akonto-Rechnung vornehmen, beachten Sie, dass Sie den effektiven Zeitraum der Leistungserbringung auf dieser Akonto-Rechnung notieren.

Alternativ können Sie über das erfasste Ausmass Ihre Leistung abgrenzen.
Beim Ausdruck der Rechnung können Sie unter dem Reiter "Bereich" das Ausmass aufgrund des Datums eingrenzen, das im detaillierten Ausmassfenster erfasst ist:
Ausmass_abgrenzen.png

Unterhaltsarbeiten

Bezüglich der Unterhaltsarbeiten können Sie Ihre Leistungen ebenfalls auf Basis der einzelnen Rapporte (Leistungserbringung) verrechnen.
Erstellen Sie hierfür separate Rechnungen für die Rapporte bis zum 31.12.2023.

Sollten Sie die Rechnung erst 2024 erstellen, müssen Sie ein "manuelles Rechnungsdatum" hinterlegen können (Rechnungsdatum in 2024, MWST-Satz von 2023).
Setzen Sie hierfür im Reiter "Liegenschaften" unter dem Menüpunkt "Extras" - "Einstellungen" den Haken bei "Rech.Datum man.":
RechDatmanuellUnterhalt.png

Kreditoren

Falls Sie auch erfahren möchten, wie Sie das Mehrwertsteuerdatum Ihrer Kreditorenrechnungen manuell definieren können, finden Sie in unserem Blogbeitrag "Umstellung der Mehrwertsteuer 2024: Was Sie im Bau beachten müssen" alle Info dazu.