Welche Einstellung müssen Sie in mySORBA vornehmen, damit Mitarbeiter nach Erreichen des Referenzalters (Pensionsalters) noch weiterarbeiten können? In diesem Beitrag erhalten Sie alle Infos. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, unser Video zu diesem Thema anzusehen, in welchem der gesamte Prozess erklärt wird.
Was ändert sich mit der Reform "AHV 21"?
Die Reform AHV 21, die am 25. September 2022 von Volk und Ständen angenommen wurde und ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, markiert einen bedeutenden Schritt zur Stabilisierung der AHV bis 2030. Diese Reform bringt verschiedene Massnahmen mit sich, darunter die Vereinheitlichung des Rentenalters von Frauen und Männern auf 65 Jahre, Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration, einen flexibleren Rentenbezug in der AHV und eine Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Vereinheitlichung des Rentenalters
Die Vereinheitlichung des Rentenalters auf 65 Jahre ist eine zentrale Neuerung. Dieses einheitliche Referenzalter bildet die Grundlage für die flexible Pensionierung. Personen, die mit 65 in Rente gehen, erhalten ihre Altersrente ohne Abzüge oder Zuschläge. Die Reform berücksichtigt auch Frauen der Übergangsgeneration (1961-1969), die einen lebenslangen Rentenzuschlag erhalten, wenn sie ihre Altersrente nicht vorzeitig in Anspruch nehmen. Insgesamt treten am 1. Januar 2024 vier Massnahmen in Kraft:
- Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
- Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
- Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
- Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer
Flexibler Rentenbezug
Mit Blick auf den flexibleren Rentenbezug ermöglicht die AHV 21 eine Anpassung der Rentenbezüge im Alter zwischen 63 und 70 Jahren. Frauen der Übergangsgeneration können bereits ab 62 Jahren davon profitieren. Es besteht die Option, nur einen Teil der Rente zu beziehen, wobei der Vorbezug zwischen 20% und 80% des Rentenbetrags liegen kann. Diese Flexibilisierung erleichtert den schrittweisen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Reform AHV 21 auch ermöglicht, einen Teil der Rente aufzuschieben. Dies eröffnet die Chance, die Arbeitszeit zu reduzieren und das fehlende Einkommen durch einen Teil der Altersrente auszugleichen.
Freibetrag von 1'400 ohne AHV/IV/EO-Beiträge
Personen, die über das Referenzalter hinaus arbeiten, profitieren zudem von einem Freibetrag von CHF 1'400 pro Monat, auf dem keine AHV/IV/EO-Beiträge mehr abgerechnet werden. Dieser Freibetrag bietet eine gewisse Flexibilität, da Arbeitnehmer und Selbständige wählen können, ob der Freibetrag angewendet werden soll oder nicht.
mySORBA, als führende Bausoftware in der Schweiz, unterstützt diese Änderungen nahtlos. Unser Software-System ermöglicht es Unternehmen, die Einstellungen für den flexiblen Rentenbezug entsprechend anzupassen. Wenn Sie also Mitarbeiter in Ihrer Firma haben, die nach Erreichen des Referenzalters weiterarbeiten möchten, müssen Sie lediglich eine Einstellung vornehmen.
Was muss in mySORBA angepasst werden?
Wir haben ein informatives Video erstellt, das den gesamten Prozess anschaulich erklärt. Das Video dient als praktische Anleitung, welchen Schritt Sie in mySORBA durchführen können, damit der entsprechende Mitarbeiter auch nach Erreichen des Referenzalters weiterarbeiten kann.
In Zusammenarbeit mit mySORBA können Unternehmen in der Baubranche die administrativen Anpassungen reibungslos vornehmen, die die Reform AHV 21 bietet. Die Software erleichtert den Übergang zu den neuen Regelungen und trägt dazu bei, dass Unternehmen effizient und innovativ in einer digitalisierten Umgebung agieren können. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen oder spezifische Fragen zu mySORBA haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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